Die Ordnung für den Pfarrgemeinderat, Pfarrverband, Seelsorgeraum und Vermögensverwaltungsrat wurde gemäß der Publikation im Wiener Diözesanblatt (WDBl 2021/8a) mit Wirksamkeit vom 20. März 2022 in Kraft gesetzt und ersetzt alle diözesanrechtlichen vorherigen Bestimmungen zu den darin geregelten Angelegenheiten.
Deshalb haben die 4 Pfarren Gaweinstal, Höbersbrunn, Pellendorf und Schrick einen neuen gemeinsamen PGR gewählt. Der VVR wird aber für jede Pfarre gebildet.
In der konstituierenden Sitzung des Pfarrgemeinderates am 19. Mai 2022 wurden der stellvertretende Vorsitzende, das Pfarrleitungsteam, der Schriftführer und die Mitglieder des Vermögensverwaltungsrates gewählt.
Die Auflistung der aktuellen Mitglieder des Pfarrgemeinderates finden Sie HIER.