
Die Ordnung für den Pfarrgemeinderat, Pfarrverband, Seelsorgeraum und Vermögensverwaltungsrat wurde gemäß der Publikation im Wiener Diözesanblatt (WDBl 2021/8a) mit Wirksamkeit vom 20. März 2022 in Kraft gesetzt und ersetzt alle diözesanrechtlichen vorherigen Bestimmungen zu den darin geregelten Angelegenheiten.
Deshalb haben die 4 Pfarren Gaweinstal, Höbersbrunn, Pellendorf und Schrick einen neuen gemeinsamen PGR gewählt. Der VVR wird aber für jede Pfarre gebildet.
Die Auflistung der aktuellen Mitglieder des Pfarrgemeinderates finden Sie HIER.